Die in der Jahreshauptversammlung des Musikvereins Zell-Weierbach von den Mitgliedern beschlossene neue Vereinssatzung ist mittlerweile vom Vereinsregistergericht (Amtsgericht) Freiburg geprüft und genehmigt worden. Bewährte Grundsätze aus der bisherigen Satzung haben wir gerne in die neu bearbeitete Vereinssatzung übernommen. Anderes haben wir neu geregelt. Die neue Vereinssatzung ist wieder übersichtlich gegliedert und kann auf unserer Homepage (www.mvzw.de) nachgelesen werden. Falls Sie eine Papierausgabe wünschen, melden Sie sich bei Herbert Lenz, unserem 1. Vorsitzenden, oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
Wesentliche Änderungen/Neuerungen sind:
- Der Verein heißt nun: Musikverein Zell-Weierbach (ohne „Harmonie“)
- Der Zweck des Musikvereins Zell-Weierbach wurde näher beschrieben
- Die Mitgliedschaft, das sind aktive, passive und Ehrenmitglieder, wurden in einem Paragraphen zusammengefasst
- Auch die Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied sind nunmehr in § 7 zusammengeführt worden
- Der Datenschutz ist neu in der Satzung
- Alles um die Hauptversammlung wurde genauer festgelegt und deren Zuständigkeit neu definiert
- Ebenfalls wurde die Zusammensetzung des Gesamtvorstandes beschrieben und Einzelheiten, die die Gesamtvorstandschaft betreffen, neu festgeschrieben
Hoffen wir, dass die neue vereinbarte Vereinssatzung des Musikvereins Zell-Weierbach wieder für Jahre aktuell sein wird.
Ja, und in einem Monat, am Samstag, den 9. Juni ist dann wieder unser traditioneller Musikerhock am Winzerbrunnen bei der Abtsberghalle ab 16 Uhr. Das wir bestimmt wieder ein unterhaltsamer Abend unter Einheimischen und Freunden.
Ihr Musikverein Zell-Weierbach