Wir vom Musikverein Zell-Weierbach wünschen Ihnen allen ein gutes Jahr 2018, verbunden mit Frieden, Gesundheit, Freude, Glück und Wohlergehen im Kleinen wie im Großen.

Auf Donnerstag, den 18.01.2018, laden wir Sie, als Mitglied oder Gast, zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung herzlich ein. Sie beginnt um 19.30 Uhr im Heimatsaal der Vinothek Zeller-Abtsberg, Schulstraße 5 und enthält folgende Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden
  4. Bericht des Schriftführers
  5. Bericht des 2. Vorsitzenden
  6. Bericht über die Jugendarbeit
  7. Bericht des Dirigenten
  8. Kassenbericht
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Entlastung
  11. Wahlen: Kassierer, Kassenprüfer, Beisitzer
  12. Vorstellung und Beschluss der neuen Satzung des Musikvereins Zell-Weierbach sowie über einen Vorschlag für eine Ehrenamtsvergütung der Vorstandschaft
  13. Ehrungen verdienter Mitglieder
  14. Wünsche und Anträge

Herbert Lenz

  1. Vorsitzender Musikverein „Harmonie“ Zell-Weierbach

 

Die alte und die vorgesehene neue Satzung des Musikvereins Zell-Weierbach können Sie in der Ortsverwaltung Zell-Weierbach bei Frau Beratz oder Frau Bürkle einsehen. Wir stellen beide Satzungen ebenfalls auf unsere Homepage ein (www.mvzw.de) in der Rubrik „Über uns“.

Nach langen Überlegungen hat die Vorstandschaft des Musikvereins Zell-Weierbach sich entschlossen, anstatt Änderungen an der bisherigen Satzung von 1972 vorzunehmen, der Mitgliederversammlung eine grundsätzlich neue Satzung für den Musikverein Zell-Weierbach vorzulegen. Sie ist angelehnt an die Mustersatzung des Bund Deutscher Blasmusik. Bewährte Bestimmungen der alten Satzung haben wir in die neue Satzung übertragen. Die vorgeschlagene neue Satzung ist übersichtlich gestaltet und beschreibt die Rechte und Pflichten der Mitglieder an und für sich sowie in den Mitgliederversammlungen detaillierter. Der Zweck und die Ziele des Vereins sind erweitert worden. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Vorstandschaft sind in einen Artikel konzentriert dargestellt. Auch der Datenschutz wird nunmehr Inhalt sein. Das 2017 eingeführte Jugendleitungsteam wird explizit genannt und die Bedeutung der Jugendarbeit in der Satzung gewürdigt, indem dort eigens erwähnt wird, dass die Mitglieder des Jugendteams (Jugendleitung) als Beisitzer in die Gesamtvorstandschaft gewählt werden sollen.

Die vorgeschlagene Satzung sind vom Vereinsregistergericht Freiburg und vom Finanzamt Offenburg positiv auf Rechtskonformität überprüft worden.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme an unserer Jahreshauptversammlung.

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